Meine anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht hat folgende Schwerpunkte
- Testamentsberatung
- Vorsorgende erbrechtliche Beratung nach Ehescheidung, für Patchwork-Familien und nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Nachlassauseinandersetzung zwischen Miterben
- Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen nach einem Erbfall
- Beratung für die Abfassung von Vorsorge- und Betreuungsverfügungen sowie Vollmachten
Ich biete Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Interessenvertretung im Erbrecht an.