Rechtsanwältin Susanne Pötz-Neuburger | Erbrecht
445
page-template-default,page,page-id-445,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode_grid_1300,qode-content-sidebar-responsive,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-9.1,wpb-js-composer js-comp-ver-6.7.0,vc_responsive

Meine anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht hat folgende Schwerpunkte

  • Testamentsberatung
  • Vorsorgende erbrechtliche Beratung nach Ehescheidung, für Patchwork-Familien und nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Nachlassauseinandersetzung zwischen Miterben
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen nach einem Erbfall
  • Beratung für die Abfassung von Vorsorge- und Betreuungsverfügungen sowie Vollmachten


Ich biete Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Interessenvertretung im Erbrecht an.